Eine Erwerberlaubnis in Form der roten Waffenbesitzkarte wird an Waffensammler und Sachverständige erteilt. Voraussetzung ist entweder eine einschlägige Tätigkeit als Schußwaffensachverständiger mit entsprechenden Publikationen und Bestellungen, oder aber der Aufbau einer wissenschaftlich-technischen oder kulturhistorisch bedeutsamen Waffensammlung.
Die rote WBK berechtigt in der Regel entweder zum unbeschränkten Waffenerwerb für Waffen aller Art (Sachverständige) oder aber zum unbeschränkten Waffenerwerb in einem bestimmten, klar abgegrenzten Gebiet (Waffensammler).
Diese Erwerbserlaubnis spielt für Sportschützen keine Rolle: Waffen dürfen nur nach ihrem “vom Bedürfnis umfassten Zweck” eingesetzt werden. Das Bedürfnis zum Sammeln ist aber kein Bedürfnis zum schießen! Damit ist das Schießen mit Waffen, die auf einer roten WBK eingetragen sind, regelmäßig nicht gestattet. Insbesondere schließt eine rote WBK im Allgemeinen daher keine Munitionserwerbserlaubnis mit ein.
Wie das Bild rechts zeigt ist eine “Rote Waffenbesitzkarte” keine Karte (wie z.B. eine Postkarte oder die “faltbaren” gelben und grünen WBKs), sondern ein kleines, gebundenes Buch.
Meine Rote WBK ist beschränkt auf “Kurz- und Langwaffen für Patronenmunition, deren Grundmodell bis 1945 von der Firma Mauser/DWM konstruiert oder produziert wurde, sowie max. 2 Exemplare jeweils der Modelle Walther 41W, PP und PPK.“. Da im zweiten Weltkrieg irgendwann jede Waffenfirma fast jedes damals gängige Modell produziert hat, schliesst das auch Produkte anderer Firmen ein: abgesehen von einigen kleinen Taschenpistolen erstreckt sich die Erwerbserlaubnis über fast alle bekannten Waffen des zweiten Weltkriegs, von der Pistole 08 bis zur Walther P38, und vom k98 bis zu den zum Kriegsende entwickelten Sturmgewehren. Da nach dem Krieg neue Waffen basierend auf diesen “alten” Konstruktionen weiterentwickelt wurden, sind auch viele “moderene” Produkte der Firma Heckler&Koch sowie Walther (z.B. die BW P1, und viele andere) enthalten.