Die Form der erteilten Erwerbserlaubnis (Waffenbesitzkarte) hängt vom nachgewiesenen Bedürfnis ab. So werden
- für Waffensammler (und Sachverständige) eine rote
- für Sportschützen eine gelbe
- für alle Anderen eine grüne
Waffenbesitzkarte (WBK) erteilt.
Die Übergänge sind hierbei teilweise fließend: Einige Waffen können z.B. auch von Sportschützen nur mit einer grünen WBK erworben werden. Dies umfasst beinahe sämtliche Kurzwaffen (Pistole, Revolver), alle halbautomatischen Langwaffen sowie alle Repetierflinten.