Die Gelbe WBK ist die “typische” Erwerbserlaubnis für Sportschützen. Sie berechtigt zum unbeschränkten Erwerb und Besitz von
- Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen
- Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen
- Einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
- Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen)
Zusätzlich stellt die gelbe WBK automatisch eine Erwerbs- und Besitzerlaubnis für Munition für alle in der WBK eingetragenen Schußwaffen dar.
Die Erwerbserlaubnis ist prinzipiell zeitlich unbefristet, d.h. nachdem die WBK einmal erteilt wurde, können über einen beliebigen Zeitraum eine beliebige Anzahl Waffen erworben werden. Einige Behörden beschränken dies jedoch (nach der Auffassung der Mehrzahl der angerufenen Gerichte wiederrechtlich) auf zwei Waffen in sechs Monaten.
Das Bild zeigt zwei von sechs Seiten einer meiner Gelben WBKs. Tatsächlich ist eine “Gelbe Waffenbesitzkarte” eine Karte (wie z.B. eine Postkarte), und ist durch Falten in sechs Seiten aufgeteilt. Auf dem Bild ist die Vorderseite und die Rückseite zu sehen. Der Innenteil mit den Einträgen für die Waffen ist nicht zu sehen.
Die aufgeklebten Änderungen entsprechen den Gesetzesänderungen für die damalige “Neue Gelbe WBK”: Karten mit dem neuen Text waren von der Bundesdruckerei noch nicht zu bekommen, und so hat mein Amtmann einfach den alten Text mit den neuen Formulierungen überklebt und abgestempelt.