Da hat doch unser toller Innenausschuss die neue Waffenrechtsnovelle abgesegnet. Die Vorangegangenen “Expertengespräche”, wo für teure Steuergelder Fachleute einen Nachmittag einbestellt wurden und den Ausschussmitgliedern teure Gutachten erklärten, war total umsonst. Nein, nicht gratis, sondern mehr unnötig.
Untenstehend die Pressemitteilung des Bundestages. Ich habe mich lange gefragt: Wie kann man so einen Schwachsinn beschließen? Seitdem die Linke in Form von Frau Wegner öffentlich die Wiedereinführung der Stasi fordert (auch hier oder auch hier), sind natürlich die letzten Zweifel an meiner Verschwörungstheorie “Abschaffung der Bürgerrechte zwecks Etablierung einer neuen Diktatur” ausgeräumt. Natürlich wurde das von den linken Genossen abgewiegelt – aber warum da nicht der Verfassungsschutz einschreitet und die Frau eingebuchtet wird, ist mir ein Rätsel.
Aber kommen wir mal zurück zu dieser Pressemitteilung:
Breite Zustimmung im Innenausschuss zur Waffenrechtsnovelle
InnenausschussBerlin: (hib/HAU) Der Weg zur Neuregelung des Waffenrechts ist frei. Sämtliche Fraktionen mit Ausnahme der FDP stimmten in der Sitzung des Innenausschusses am Mittwochvormittag dem durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen modifizierten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Waffengesetzes (16/7717) zu, der am kommenden Freitag vom Bundestag in dritter Lesung behandelt wird.
Wir merken uns schonmal für die nächste Wahl: Nur die FDP war dagegen.
Der Entwurf sieht vor, das Mitführen von so genannten Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit zu verbieten. Als Anscheinswaffen sollen sämtliche Waffen gelten, die in ihrem äußeren Erscheinungsbild mit echten Waffen zu verwechseln sind.
Das umfasst übrigens nicht nur alles, was irgendwie schwarz oder braun ist und einen Lauf hat: Der Gesetzentwurf sieht auch Handlungsbedarf für Waffen aus der Science Fiction. Es kann ja schließlich auch nicht angehen, dass Kinder mit einem Phasergewehr von Raumschiff Enterprise durch die Städte latschen und Rentner bedrohen!
Außerdem ist ein Mitführverbot von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge ab einer Länge von 12 Zentimetern vorgesehen.
Machen wir mal einen kleinen Realitätsabgleich: Diese Verbot betrifft ganz offensichtlich die üblichen Verdächtigen, nämlich
- Angler, die Fische ausnehmen wollen
- Jäger, die Wild ausnehmen wollen.
Aber leider sind da noch ganz andere Bürger betroffen:
- Kletterer, die sich mit einer Hand von einem Seil losschneiden müssen, das sie gerade erwürgt
- Taucher, die sich aus einem Netz freischneiden müssen, bevor sie ersticken
- Feuerwehrmänner, die sich im Kabelgewirr verheddert haben
- Kinder, die aufs Zeltlager fahren
- Camper, die sich ein Brot schmieren wollen
- Jeder, der zum Picknick in der Park will
Vor allem letzteres ist interessant: Jedes Brotmesser hat eine feststehende Klinge, die länger als 12 Zentimeter ist! Tja, sowas muss in Zukunft wohl zu Hause bleiben.
Von diesem idiotischen Gesetz ist jeder Bürger in Deutschland betroffen!
Der Verstoß gegen diese Vorschriften soll als Ordnungswidrigkeit gelten und mit einem Bußgeld geahndet werden. Als einen “guten Kompromiss” sieht die Union die Regelung an. Das Gesetz schaffe ein “Mehr an Sicherheit”. Gemeinsam mit dem Koalitionspartner habe man auch in Folge des Erkenntnisgewinns durch die öffentliche Anhörung am 13. Februar den Gesetzentwurf durch ein Verbot gefährlicher Messer erweitert.
Bis hierhin war es nur allgemeines Rechtfertigungs-Bla-Bla. Aber jetzt wird es spannend:
Einhandmesser, so die Union, hätten seit dem Verbot der Butterfly-Messer diese als Statussymbole bei gewaltbereiten Jugendlichen abgelöst. Nun habe die Polizei eine Handhabe, um Jugendlichen diese Messer zu entziehen.
Was sagt uns dieser Absatz?
- Butterflymesser wurden verboten. Das Betrifft nicht nur das führen, wie für die Messer im aktuellen Gesetz, sondern auch den Besitz: Wer ein Butterflymesser daheim hat, ist kriminell. Fast so kriminell wie der, der eine Handgranate oder ein Maschinengwehr hat – das sind nämlich ebenfalls verbotene Gegenstände!
- Das Verbot hat nichts gebracht: Statt der Butterflymesser werden jetzt Einhandmesser benutzt.
Dieser Absatz ist de facto nichts anderes als die Vorbereitung eines totalen Messerverbots (wie wir das in England derzeit schon haben):
- Wenn die Bösewichter von Einhandmessern auf Klappmesser ausweichen – Klappmesser verbieten.
- Wenn die Bösewichter von Klappmessern auf Schraubendreher ausweichen (wie in Hamburg) – Schraubendreher verbieten.
- …
- Wir essen aus Plastikschüsseln mit Weichgummibesteck. Sämtliche Harthölzer oder Werkzeuge sind verboten. Als ein böser Bösewicht jemanden mit seinen Händen erwürgt, werden allen Bundesbürgern die Arme amputiert. Die Politker sehen einen Gewinn bei der inneren Sicherheit: “Wir konnten das Böse zwar nicht ausrotten – irgendwie sind die Menschen einfach schlecht. Aber wir haben es den Bösewichtern so schwer wie möglich gemacht. Sollten sie allerdings jemanden tottreten, dann dürfen wir auch vor großangelegten Beinamputationen und künstlichem Koma für alle Bundesbürger nicht zurückschrecken. Unsere Sicherheit muss uns das Wert sein!”
Naja, genug mit der Zukunft. Gehen wir mal zum Artikel zurück:
Für die SPD ist der Gesetzentwurf ein Beitrag zur Kriminalitätsbekämpfung und ein Beispiel dafür, dass man “mit gutem Willen auch etwas Vernünftiges zustande bringen kann”. Das Messerverbot sei nötig, da räumliche Verbote, wie sie eine Hamburger Initiative vorsieht, angesichts der Verlagerung von Kriminalitätszentren “nicht weiterführen”.
Hm, die SPD hat das Problem ja doch erkannt. Aber leider den falschen Schluss gezogen. Naja, niemand ist perfekt – die SPD verbietet traditionell lieber, als ein wenig nachzudenken. Scheint aber links ein generelles Problem zu sein…
Auch die Linksfraktion stimmte dem Entwurf zu, da er viele sinnvolle Regelungen beinhalte. Es sei gut, dass die Erkenntnisse der Anhörung so schnell in den Entwurf eingeflossen sind.
Scheinbar haben wir da verschiedene Anhörungen gehört: Ich war eher der Meinung, der Tenor der Sachverständigen (u.a. vom BKA) ging in die Richtung “wir brauchen keine Verschärfung, das Waffenrecht bietet eine ausreichende Handhabe. Insbesondere von einem weitergehenden Messerverbot ist kein relevanter Sicherheitsgewinn zu erwarten”.
Dennoch bestehe weiterhin die Forderung nach einem zentralen Waffenregister.
Ein Milliardengrab wie in Kanada, das dort bei wesentlich weniger Einwohnern nicht funktioniert? Das kommt jetzt ja via EU-Rahmenverordnung. Soweit also ja alles im Butter.
Zustimmung gab es auch von den Grünen. Da man auf Bundesebene in der Messerfrage umgedacht habe, betrachte man den eigenen Antrag (16/6961) als erledigt. Er habe “seinen Zweck erfüllt”.
Da haben wir aber Glück gehabt – sonst käme das Totalverbot schon jetzt und nicht erst in drei Jahren. Aber keine Angst, die Grünen werden ihr “verbieten”-Geschrei wieder aufnehmen, sobald sich die nächste Gelegenheit bietet.
Die FDP hingegen kritisierte den Entwurf. Waffenrechtsänderungen brächten nichts bei der Kriminalitätsbekämpfung, weil damit nicht das Problem der illegalen Waffen entschärft werde. Zweifel am zusätzlichen Sicherheitsgewinn seien daher angebracht. Auch das Messerverbot bringe aus Sicht der Liberalen nichts. Während der Anhörung hätten Experten bestätigt, dass erst durch ein Verbot derartige Messer zu Statussymbolen bei Jugendlichen würden.
Da hat tatsächlich jemand gemerkt, dass nicht die 10 Millionen legalen, sondern die 20 Millionen illegalen Waffen in Deutschland das Problem sind. Sowas aber auch – 20 Millionen illegale Waffen. Die werden jetzt noch illegaler, weil ein zweites Mal verboten. Verschwinden tun sie aber trotzdem nicht – und werden in der Kriminalitätsstatistik mit Feuerwaffen weiterhin den Löwenanteil mit mehr als 97% ausmachen.
Aber wir haben ja “was getan”. Zwar was Blödes, aber zumindest hat man sich profiliert und ist der Volksrepublik wieder einen Schritt näher gekommen.