Für das Schießen unter Aufsicht einer für die Jugendarbeit geeigneten Person mit Luftdruckwaffen hat der Gestzgeber ein Mindestalter von 12 Jahren festgelegt. Auch wenn hier bei besonderem Talent Ausnahmen gemacht werden können – der Erwerb einer Luftdruckwaffe (mit F im Fünfeck) ist erst ab 18 Jahren möglich.
Ganz ähnlich verhält es sich beim Schießen mit Kleinkaliber (KK) und Großkaliber (GK)-Waffen: Mit einer schriftlichen Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten ist auch das Schießen dieser Waffen unter Aufsicht einer für die Jugendarbeit geeigneten Person ab 14 Jahren erlaubt. Ab 16 Jahren gelten für das Schießen keine Einschränkungen, die über das gewöhnliche Maß hinausgehen.
Allerdings ist der Erwerb einer KK-Waffe für Sportschützen erst ab 18 Jahren möglich, eine GK-Waffe darf erst ab 25 Jahren erworben werden. Ausnahme: Durch ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten kann der Antragssteller seine geistige Reife nachweisen und eine GK-Waffe schon ab 21 Jahren erwerben.
Die Probezeit fällt also unter Umständen wesentlich länger aus als ein Jahr. In diesem Fall bleibt dem Sportschützen nichts anderes übrig, als sich zunächst auf Luftpistole und KK-Waffen zu beschränken.